Überblick
Der Anbieter im Überblick:
Die klassische Partnervermittlung ist eine Agentur: Nach einem Gespräch hält sie Ihre Wünsche in einem Suchprofil fest und schickt Ihnen eine vereinbarte Zahl von Partnervorschlägen mit Beschreibung. Online-Partnervermittlungen ersetzen das Gespräch durch einen Persönlichkeitsfragebogen und berechnen die Vorschläge automatisch. Sie melden sich dort selbst und entscheiden, wem Sie schreiben. Beide Formen unterscheiden sich damit deutlich von einer Singlebörse, in der Sie frei stöbern.
Einen geschützten Berufstitel oder eine vorgeschriebene Ausbildung gibt es nicht; jeder darf sich Partnervermittler nennen. Umso wichtiger ist der Vertrag. Für Agenturen gilt § 656 BGB: Das Honorar ist nicht einklagbar, schon Gezahltes aber auch nicht zurückzufordern. Deshalb verlangen viele Vermittler Vorkasse. Der Bundesgerichtshof hat 2009 bestätigt, dass Sie einen solchen Vertrag nach § 627 BGB jederzeit kündigen können.
Was Sie erwartet
Das bietet ein seriöser Anbieter:
Leistungen, Ablauf und Kosten eines seriösen Angebots.
- Ein ausführliches Erstgespräch führen und Ihre Wünsche, Ausschlusskriterien und Lebenspläne aufnehmen, am Telefon, per Video oder im Büro.
- Das Partneranforderungsprofil schriftlich festhalten und Ihnen eine Kopie aushändigen.
- Die eigene Kartei oder Datenbank gezielt nach Menschen durchsuchen, die zu diesem Profil passen.
- Partnervorschläge mit Beschreibung und Kontaktweg an Sie übermitteln.
- Online: den Persönlichkeitsfragebogen auswerten und Übereinstimmungen berechnen.
- Nach ersten Treffen Rückmeldung einholen und das Suchprofil bei Bedarf anpassen.
- Preis, Laufzeit, Zahl der Vorschläge und Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss vollständig und schriftlich offenlegen.
Gut zu wissen
Wann sich ein Anbieter lohnt
Eine Partnervermittlung passt zu Ihnen, wenn Sie wenig Zeit haben, keine Lust auf endloses Scrollen verspüren oder sich eine Vorauswahl wünschen. Online-Vermittlungen sind dabei der günstige Einstieg; eine Agentur lohnt sich eher, wenn Ihnen persönliche Betreuung wichtiger ist als der Preis.
Zurückhaltung ist angebracht, wenn eine Kontaktanzeige in der Zeitung Sie zu einer Agentur führt, wenn jemand auf einen Hausbesuch drängt oder die Gesamtsumme erst am Ende des Gesprächs fällt. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt 2026 genau vor diesem Muster.
Budget
Preis pro Monat und typische Leistungen
Stundensätze sind in der Partnervermittlung unüblich. Online wird nach Laufzeit bezahlt: 2026 kosten große Anbieter bei sechs Monaten etwa 30 bis 80 Euro im Monat, bei zwölf Monaten 20 bis 40 Euro, bei 24 Monaten 15 bis 28 Euro. Agenturen verlangen dagegen ein Pauschalhonorar für eine bestimmte Zahl von Vorschlägen oder eine Laufzeit. Stiftung Warentest nennt dafür 3.000 bis 29.000 Euro.
Zwei Fälle vor dem Bundesgerichtshof zeigen die Größenordnung: 5.000 Euro für fünf Vorschläge im Jahr 2009, rund 8.300 Euro für 21 Vorschläge bei einer Seniorin in einem späteren Verfahren. Rechnen Sie deshalb immer den Preis pro Vorschlag aus.
Preisübersicht
Preise im Detail nach Ausführung
Bundesweit übliche Preisspannen, ohne Sonderangebote und Rabattaktionen.
| Angebot | Übliche Preisspanne | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Online-Vermittlung, Basismitgliedschaft | 0 € | Profil und Test kostenlos, Fotos oft unscharf, Schreiben stark eingeschränkt |
| Online-Vermittlung, 6 Monate | Ca. 30–80 € pro Monat | Höchster Monatspreis; stillschweigende Verlängerung vorab prüfen |
| Online-Vermittlung, 12 Monate | Ca. 20–40 € pro Monat | Häufigste Laufzeit; Gesamtsumme wird meist vorab fällig |
| Online-Vermittlung, 24 Monate | Ca. 15–28 € pro Monat | Niedriger Monatspreis, aber zwei Jahre Bindung |
| Klassische Agentur, Honorar | Ca. 3.000–29.000 € pauschal | Zahl der Vorschläge, Laufzeit und Betreuung bestimmen den Preis |
| Agentur, Beispiel BGH-Verfahren | Ca. 8.300 € für 21 Vorschläge | Knapp 400 € pro Vorschlag; Vertrag nach Hausbesuch |
| Präsentationsvideo | Bis 2.000 € | Zusatzleistung, oft eigener Vertrag; laut Verbraucherzentrale |
Tipps
Die Tipps von Rolandin vor der Anmeldung
💌 Rolandin, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihre Partnersuche gelingt. Wer ist Rolandin?
Suchprofil schriftlich
Ich bitte immer um eine Kopie des Partneranforderungsprofils. Nur so können Sie später zeigen, dass ein Vorschlag nicht zu dem passt, was Sie vereinbart hatten.
Preis pro Vorschlag rechnen
Teilen Sie das Honorar durch die zugesagten Vorschläge. Bei 8.300 Euro für 21 Adressen zahlen Sie fast 400 Euro pro Name. Fragen Sie sich ehrlich, ob Ihnen das so viel wert ist.
Bedenkzeit nehmen
Unterschreiben Sie nie am selben Abend, an dem jemand bei Ihnen am Küchentisch sitzt. Ich nehme den Vertrag mit, lese ihn in Ruhe und zeige ihn einer Vertrauensperson.
Matchingpunkte gelassen sehen
Eine hohe Übereinstimmung klingt verlockend. Ich lese lieber das Profil selbst: Wohnort, Lebenspläne, Kinderwunsch. Die Punktzahl gewichtet oft anders, als Sie es tun würden.
Raten statt Vorkasse
Zahlen Sie nie alles auf einmal und nehmen Sie keinen Kredit dafür auf. Eine Agentur, die keine Teilzahlung zulässt, verrät mir mehr über sich als jede Broschüre.
Sensible Daten schützen
Angaben zu Religion, Gesundheit oder sexueller Orientierung sind besonders geschützt. Fragen Sie, wer sie sieht und wann sie gelöscht werden, bevor Sie den Fragebogen ausfüllen.
FAQ
Häufige Fragen
Kann ich einen Partnervermittlungsvertrag vorzeitig kündigen?
Ja. Der Bundesgerichtshof hat 2009 (Az. III ZR 303/08) entschieden, dass ein Partnervermittlungsvertrag nach § 627 BGB jederzeit fristlos kündbar ist, weil er auf besonderem Vertrauen beruht. AGB, die dieses Recht ausschließen, sind unwirksam. Bereits erbrachte Vorschläge müssen Sie allerdings bezahlen. Für Online-Vermittlungen hat der BGH 2025 ein fristloses Kündigungsrecht dagegen abgelehnt.
Was bedeutet § 656 BGB für mich als Kunde einer Agentur?
Nach § 656 BGB begründet das Versprechen eines Honorars für die Vermittlung keine einklagbare Verbindlichkeit. Eine klassische Agentur kann Sie also nicht auf Zahlung verklagen. Die Kehrseite: Was Sie freiwillig gezahlt haben, bekommen Sie allein wegen dieser Regel nicht zurück. Deshalb verlangen viele Agenturen Vorkasse. Zahlen Sie in Raten und nur für erbrachte Leistungen.
Habe ich ein Widerrufsrecht nach einem Hausbesuch?
Ja, bei einem Vertrag, den Sie bei sich zu Hause unterschreiben, haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht. Der Bundesgerichtshof gab einer Seniorin recht, die nach einer Woche widerrief, obwohl sie schriftlich verzichtet hatte; sie bekam rund 7.100 von 8.300 Euro zurück. Widerrufen Sie schriftlich und fristgerecht.
Wie finde ich heraus, ob eine Partnervermittlung seriös ist?
Achten Sie auf ein vollständiges Impressum, klare Preise vor dem Gespräch und eine schriftliche Leistungsbeschreibung. Warnsignale sind Lockinserate, Hausbesuche, Zeitdruck und hohe Vorauszahlungen. Suchen Sie den Firmennamen mit dem Zusatz Erfahrungen oder Verbraucherzentrale im Netz. Ein seriöser Vermittler verspricht keinen Erfolg.
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