Was ich für Sie tue
Ich helfe Ihnen, den passenden Weg zur Partnersuche zu finden
Singlebörse, Online-Partnervermittlung, klassische Vermittlung mit Beraterin, Gruppenreise für Alleinreisende, Dating-Coach: Für jeden dieser Wege gelten andere Preise und andere Regeln. Ich sortiere das für Sie. Eine klassische Vermittlung mit persönlicher Betreuung können Sie nach § 627 BGB jederzeit kündigen, eine automatisierte Online-Vermittlung nach einem BGH-Urteil von 2025 dagegen nicht. Das sollte man vor der Anmeldung wissen, nicht danach.
Ich bin romantisch, aber nicht blauäugig. Nach einer Bitkom-Umfrage von 2025 haben 53 % der Internetnutzer schon online gedatet, und viele sind dabei in ein Probeabo getappt, das sich verlängert hat. Deshalb finden Sie auf den Seiten meine Hinweise: welche Fragen Sie einem Anbieter stellen, welche Fristen Sie notieren und wann ein Chat eher nach Masche als nach Zuneigung klingt.
Meine Reflexe
Sechs Reflexe vor jeder Anmeldung
Diese sechs Handgriffe mache ich bei jedem Anbieter, ob Singlebörse, Vermittlung oder Reiseveranstalter. Zusammen dauern sie kaum eine Viertelstunde und ersparen Ihnen Ärger mit Verträgen und Fremden.
Lesen Sie das Impressum
Schauen Sie nach, wer hinter dem Angebot steht: Firma, Anschrift, Land. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es bei Anbietern mit Sitz im Ausland schwieriger wird, Geld zurückzubekommen. Fehlt die Anschrift ganz, würde ich mich dort nicht anmelden, auch wenn der Einstiegspreis verlockend niedrig ist.
Klären Sie den Vertragstyp
Fragen Sie, ob ein Mensch Ihre Partnervorschläge auswählt oder eine Software. Bei persönlicher Betreuung können Sie nach § 627 BGB jederzeit kündigen und zahlen nur das bereits Erbrachte. Bei einer automatisierten Online-Vermittlung gilt nach dem BGH-Urteil vom 17. Juli 2025 die vereinbarte Laufzeit.
Notieren Sie Ihre Fristen
Tragen Sie am Tag des Abschlusses zwei Termine ein: das Ende der 14-tägigen Widerrufsfrist und den letzten Kündigungstag. Seit März 2022 darf die Kündigungsfrist bei neuen Verträgen höchstens einen Monat betragen. Online geschlossene Verträge müssen Sie über einen Kündigungsbutton beenden können.
Starten Sie mit kurzer Laufzeit
Längere Laufzeiten senken den Monatspreis, binden Sie aber länger, falls das Portal nicht zu Ihnen passt. Die Verbraucherzentrale rät zu kurzen Verträgen für den Einstieg. Vorsicht bei Angeboten wie »1 Euro für 14 Tage«: Sie verlängern sich oft automatisch zu einem deutlich höheren Preis.
Zahlen Sie nicht im Voraus
Wählen Sie, wenn möglich, die monatliche Zahlung per Lastschrift. Eine Lastschrift können Sie bis zu acht Wochen nach der Abbuchung zurückholen. Vorkasse per Überweisung ist bei Streit kaum zurückzubekommen. Bei klassischen Vermittlungen gilt ein Hausbesuch mit Unterschrift am selben Abend als typisches Warnsignal.
Treffen Sie sich bald und öffentlich
Verabreden Sie sich nach den ersten Nachrichten zeitnah in einem Café oder an einem anderen öffentlichen Ort. Wer ein Treffen immer wieder verschiebt und dann um Geld bittet, folgt dem Muster des Love Scamming. Überweisen Sie niemandem Geld, den Sie nie persönlich gesehen haben.
Wer hinter mir steht
Wer diese Seiten schreibt und wie
Hinter mir steht eine kleine Redaktion. Sie schreibt die Texte auf der Grundlage öffentlicher Quellen: Informationen der Verbraucherzentralen, Gesetzestexte, veröffentlichte Urteile von BGH und EuGH, Erhebungen von Bitkom und dem Statistischen Bundesamt. Rolandin ist kein Dating-Dienst, führt keine Profile, vermittelt selbst niemanden und prüft oder zertifiziert keine Anbieter. Ich gebe Ihnen Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wenn Sie über unser Formular eine Anfrage stellen, geht sie per E-Mail an die Redaktion. Wir lesen sie und leiten sie an einen oder mehrere passende Anbieter weiter, die sich dann selbst bei Ihnen melden. Für Sie ist das kostenlos; Rolandin kann von einem Partner eine Provision erhalten, ohne dass Sie mehr zahlen. Finden Sie einen Fehler, schreiben Sie uns, dann korrigieren wir ihn.
FAQ
Häufige Fragen
Rolandin, woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
Ich achte auf ein vollständiges Impressum, einen klar genannten Gesamtpreis und eine verständliche Laufzeit. Die Verbraucherzentrale Sachsen nennt als Warnsignale Lockanzeigen, Druck zu einem Hausbesuch, Vorkasse, Versprechen wie »garantierter Erfolg« und Fake-Profile. Fehlt auch nur eines der drei ersten Dinge, frage ich ausdrücklich nach, bevor ich irgendetwas unterschreibe oder bezahle.
Rolandin, kann ich meinen Vertrag jederzeit kündigen?
Das hängt vom Vertrag ab. Bei einer klassischen Vermittlung mit persönlicher Betreuung ja, nach § 627 BGB, und Sie zahlen nur das bis dahin Erbrachte. Bei einer automatisierten Online-Partnervermittlung gilt nach dem BGH-Urteil von Juli 2025 die vereinbarte Laufzeit. Für neue Verträge seit März 2022 beträgt die Kündigungsfrist höchstens einen Monat.
Rolandin, was kostet eine Partnervermittlung?
Die Spanne ist groß. Rechtsportale nennen für Singlebörsen 40 bis 80 € im Monat, für klassische Partnervermittlungen mit persönlicher Betreuung 3.000 bis 7.000 €. Online-Vermittlungen werden meist in Laufzeiten von drei bis zwölf Monaten abgerechnet. Ich frage immer nach dem Gesamtpreis über die ganze Laufzeit und danach, was nach deren Ende passiert.